Urlaubsanträge
Urlaube (auch Sonderurlaube) können über zwei verschiedene Wege eingetragen werden. Entweder (sofern die Berechtigung vorhanden ist) trägt der Vorgesetzte den Urlaub direkt in der Arbeitszeitverwaltung ein oder man wählt den Weg eines Urlaubsantrages. Einen Urlaubsantrag können Sie unter diesem Menüpunkt einreichen. Diese Anträge können dann von dem verantwortlichen Vorgesetzen angenommen oder auch abgelehnt werden. Sie haben jederzeit im Überblick, welche Anträge Sie eingereicht haben, welche Anträge abgelehnt oder auch angenommen wurden.
Inhaltsverzeichnis |
Urlaubsantrag anlegen / bearbeiten
Über den Knopf Urlaubsantrag anlegen oder Urlaubsantrag bearbeiten können Sie eine neuen Antrag anlegen oder einen bestehenden bearbeiten.
Kalender
In dem Kalender werden Ihnen alle schon genehmigten Urlaube, sowie auch die eingetragenen Arbeitszeiten angezeigt. Wählen Sie unter dem Urlaubsantrag eine Urlaubsvertretung aus, so werden Ihnen auch die Daten dieses Mitarbeiter(in) angezeigt. Dadurch haben Sie bei der Urlaubsplanung alle Arbeitszeittermine im Überblick. Wenn Sie mit der Maus über einen Eintrag gehen, bekommen Sie eine ausführliche Beschreibung des eingetragenen Arbeitszeitmodelles.
Übersicht
In der Übersicht bekommen Sie alle Ihre Daten zu den schon genommenen oder auch geplanten Urlauben angezeigt. Im folgenden werden die einzelnen Daten näher erläutert. Für die Berechnung der Urlaubsansprüche wird immer das aktuelle Jahr genommen, es sei denn Sie geben unter Urlaubsanfang ein anderes Jahr ein. Die Berechnung wird dann entsprechend Ihrer Eingabe angepasst.
- Urlaub
- Urlaubsanspruch im aktuellen Jahr.
- Rest (Vorj.)
- nicht verplanter Resturlaub. Dieser ist abhängig von dem eigetragenen Verfallsdatum beim Urlaubsanspruch
- Gen.Resturlaub
- genehmigter Resturlaub
- Urlaub(verbl.)
- der verbleibende Urlaub, das entsprich dem Resturlaub - gen. Resturlaub - gen. Urlaub (genehmigt)
- Gen.Urlaub
- der gesamte genommenen und genehmigte Urlaub in dem aktuellen Jahr
- Gen.Urlaub(Folgej.)
- genehmigter Urlaub im Folgejahr
- Gepl.Urlaub
- eingereichter aber noch nicht genehmigter/abgelehnter Urlaub
- Urlaub (planb.)
- verplanbarer Urlaub entspricht Urlaub - geplan. Urlaub
- Sonderurlaub
- genehmigte Sonderurlaub
Bitte beachten Sie |
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Tage, an denen keine Arbeitszeitdefinition hinterlegt ist, werden nicht bei der Berechnung der Urlaubstage berücksichtigt. In der Arbeitszeitdefinition können Sie hinterlegen, wie eventuelle Wochenenddienste in der Urlaubsplanung berücksichtigt werden. |
Urlaubsantrag
Urlaubsanfang
Geben Sie das Datum Ihres Urlaubsanfangs ein. ECAROS berechnet dann alle Übersichtsdaten anhand des eingegebene Jahres neu und zeigt Ihnen im Kalender die Übersicht zu dem eingegebenen Monat an.
Urlaubsende
Mit dem Urlaubsende definieren Sie den Urlaubszeitraum. Dieser wird dann auch in der Kalender mit angezeigt.
Antragsart
Es gibt 3 verschiedene Antragsarten für einen Urlaubsantrag:
- Ganztägig
- es wird ein gesamter Tag Urlaub in der Arbeitszeitverwaltung angezeigt und vom Urlaubsanspruch abgezogen
- Halbtags (Vormittag)
- es wird ein halber Tag Urlaub in der Arbeitszeitverwaltung für den Vormittag (bis 12:00 Uhr) angezeigt und vom Urlaubsanspruch abgezogen
- Halbtags (Nachmittag)
- es wird ein halber Tag Urlaub in der Arbeitszeitverwaltung für den Nachmittag (ab 12:00 Uhr) angezeigt und vom Urlaubsanspruch abgezogen
Sonderurlaub
Sonderurlaub (z.B. Umzugs- oder Hochzeitsurlaub) wird nicht bei der regulären Berechnung des Jahresurlaubes berücksichtigt. Ob Sonderurlaub gewährt wird, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab.
Urlaubsvertretung
Für eine bessere Planung können Sie zum Urlaubsantrag auch noch eine Vertretung aussuchen. Sie bekommen dann die Arbeitszeit- und Urlaubsdaten ebenfalls in dem Kalender mit angezeigt. Ansonsten gibt es aber keinerlei andere Steuerungsfunktionen.
Status
Hier sehen Sie ob ein Antrag z.B. abgelehnt oder angenommen wurde. Es gibt die folgenden 3 Status:
- offen
- der Antrag wurde eingereicht und kann von dem Vorgesetzen eingesehen werden. Wurde aber noch nicht bearbeitet. In diesem Status können Sie den Antrag noch löschen.
- abgelehnt
- der Antrag wurde von dem Vorgesetzten abgelehnt. Sofern der Vorgesetzte einen Ablehnungsgrund eingegeben hat, können Sie diesen in der Textbox Ablehnungsgrund einsehen. Ein abgelehnter Antrag lässt sich nicht mehr löschen. Abgelehnte Anträge werden auch nicht in der Urlaubsberechnung berücksichtigt.
- Genehmigt
- der Urlaub wird in die Arbeitszeitverwaltung eingetragen und bei der Berechnung der Urlaubsübersicht berücksichtigt. Er kann jetzt nur noch von dem Vorgesetzten gelöscht oder verändert werden.