Personenkonten zusammenführen

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Haben Sie Kunden- oder Lieferantendaten doppelt, sprich mit mehreren unterschiedlichen Personenkontonummern angelegt, können Sie diese Daten mittels dieser Maske auf ein Konto zusammenführen und anschließend die doppelten Adressen aus dem System löschen.
 
Haben Sie Kunden- oder Lieferantendaten doppelt, sprich mit mehreren unterschiedlichen Personenkontonummern angelegt, können Sie diese Daten mittels dieser Maske auf ein Konto zusammenführen und anschließend die doppelten Adressen aus dem System löschen.
  
Die Daten werden in der Buchhaltung so umgestellt, als hätte das falsche Konto nie bestanden.
 
  
 
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Für die Umstellung gilt es zu beachten, dass für die zusammenzuführenden Adressen in allen Wirtschaftsjahren und in allen Mandanten dieselbe Personenkontengruppe hinterlegt ist.
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Im Zuge der Änderungen, die im Rahmen der Zertifizierung durchgeführt wurden, haben sich auch Änderungen beim Zusammenführen von Personenkonten ergeben.
  
{{Wichtig|Überschrift=Bitte beachten Sie|Inhalt=Hiermit können nur die Personenkonten von "normalen" Adressen zusammengeführt werden. die Personenkonten von Mandanten können mit dieser Funktion nicht verändert werden.}}
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Durch das Zusammenführen werden die Personenkonten '''nicht mehr gelöscht''', im Hintergrund erfolgen Buchungen, die die Bewegungen auf dem ursprünglichen, sprich zu löschendem Konto, auf das neue (= zu erhaltendes Konto) umbuchen. Nach der Umbuchung wird die Adresse gelöscht, das zugehörige Personenkonto weist den Saldo 0€ auf und wird auf inaktiv gesetzt. Damit ist sichergestellt, dass die historischen Buchungen erhalten bleiben und somit während der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nachvollziehbar bleiben.
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Um nachträglich Änderungen der "umgebuchten" Personenkonto-Buchungen zu unterbinden, ist es notwendig die ursprünglichen Buchungen festzuschreiben.
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Die inaktiven Konten und deren Bewegungen können Sie sich im Menü Auswertungen über den [[Sachkonten-_/_Personenkontendruck|Personenkontendruck]] anzeigen lassen.
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{{Wichtig|Überschrift=Bitte beachten Sie|Inhalt=Hiermit können nur die Personenkonten von "normalen" Adressen zusammengeführt werden. Die Personenkonten von Mandanten können mit dieser Funktion nicht verändert werden.}}
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{{Wichtig|Überschrift=Bitte beachten Sie|Inhalt=Das Zusammenführen von Personenkonten kann nicht rückgängig gemacht werden.}}

Aktuelle Version vom 15. November 2019, 15:57 Uhr

Haben Sie Kunden- oder Lieferantendaten doppelt, sprich mit mehreren unterschiedlichen Personenkontonummern angelegt, können Sie diese Daten mittels dieser Maske auf ein Konto zusammenführen und anschließend die doppelten Adressen aus dem System löschen.


Personenkonten zusammenführen.jpg

Im Zuge der Änderungen, die im Rahmen der Zertifizierung durchgeführt wurden, haben sich auch Änderungen beim Zusammenführen von Personenkonten ergeben.

Durch das Zusammenführen werden die Personenkonten nicht mehr gelöscht, im Hintergrund erfolgen Buchungen, die die Bewegungen auf dem ursprünglichen, sprich zu löschendem Konto, auf das neue (= zu erhaltendes Konto) umbuchen. Nach der Umbuchung wird die Adresse gelöscht, das zugehörige Personenkonto weist den Saldo 0€ auf und wird auf inaktiv gesetzt. Damit ist sichergestellt, dass die historischen Buchungen erhalten bleiben und somit während der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nachvollziehbar bleiben.

Um nachträglich Änderungen der "umgebuchten" Personenkonto-Buchungen zu unterbinden, ist es notwendig die ursprünglichen Buchungen festzuschreiben.

Die inaktiven Konten und deren Bewegungen können Sie sich im Menü Auswertungen über den Personenkontendruck anzeigen lassen.

Bitte beachten Sie
Hiermit können nur die Personenkonten von "normalen" Adressen zusammengeführt werden. Die Personenkonten von Mandanten können mit dieser Funktion nicht verändert werden.
Bitte beachten Sie
Das Zusammenführen von Personenkonten kann nicht rückgängig gemacht werden.
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