Sonderfälle

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(Verbuchung von Eingangsrechnungen im Rahmen des sogenannten reverse charge - Verfahrens)
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„Verrechnungskonto Vorsteuer aus §13b UStG“ und 268002 „Verrechnungskonto Umsatzsteuer aus §13b UStG“ angelegt. Die Kontoeigenschaften entnehmen Sie bitte der folgenden Abbildung.
 
„Verrechnungskonto Vorsteuer aus §13b UStG“ und 268002 „Verrechnungskonto Umsatzsteuer aus §13b UStG“ angelegt. Die Kontoeigenschaften entnehmen Sie bitte der folgenden Abbildung.
 
(Im SKR 61 bieten sich hierfür beispielsweise die Konten 159802 und 159803 an.)
 
(Im SKR 61 bieten sich hierfür beispielsweise die Konten 159802 und 159803 an.)
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Bitte achten Sie darauf, dass diese 2 Verrechnungskonten in der Summe niemals einen Saldo ausweisen dürfen.
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Nach diesen vorbereitenden Schritten können Sie nun die Eingangsrechnungen manuell buchen.
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Öffnen Sie hierzu das gewünschte Journal und wechseln Sie zum erweiterten Buchungsmodus.
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Im nachfolgenden Beispiel soll die Eingangsrechnung über eine Sonstige Leistung von netto 1.000,- € verbucht werden.

Version vom 20. August 2012, 14:06 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Sonderfälle

Nachfolgend werden Sonderfälle bei den manuellen Buchungen in ec@ro 2 aufgeführt, die aus der Tatsache resultieren, dass für die korrekte Umsatzsteuerverbuchung und -verprobung immer mit einem Steuerschlüssel gebucht werden muß.

Verbuchung von Einkäufen mit Altteilesteuer

Verbuchung von innergemeinschaftlichen Erwerben (Vor- und Umsatzsteuer)

Verbuchung von Eingangsrechnungen im Rahmen des sogenannten reverse charge - Verfahrens

Definition:
Erbringen ausländische Dienstleister und Werklieferer Leistungen in Deutschland, übernimmt der Leistungsempfänger die Umsatzsteuerschuld des Leistenden (reverse charge) in seiner Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung. Der ausländische Unternehmer erteilt eine Netto-Rechnung, die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung angemeldet (§13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG) und bei regelbesteuerten Unternehmern ist diese Umsatzsteuer gleich wieder als Vorsteuer abzugsfähig (§15 Abs. 1 UStG).


Für die Verbuchung von Eingangsrechnungen im Rahmen des reverse charge - Verfahrens wurden die nachfolgend aufgeführten neuen Umsatzsteuercodes eingerichtet:

31 Als Leistungsempfänger geschuldete USt 19 %
32 Als Leistungsempfänger geschuldete USt 7 %
33 Vom Leistungsempfänger geschuldete VoSt 19 %
34 Vom Leistungsempfänger geschuldete VoSt 7 %

Weitere Voraussetzung für die korrekte Verbuchung und die richtige Darstellung in der Umsatzsteuer-Verprobung bzw. in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die Benutzung von 2 Verrechnungskonten, auf denen die Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer bzw. für die Vorsteuer gebucht werden. Es bietet sich an, für diesen Zweck 2 neue Konten im Forderungsbereich anzulegen. Beispielhaft haben wir für diese Dokumentation auf Basis des SKR 63 die Konten 268001 „Verrechnungskonto Vorsteuer aus §13b UStG“ und 268002 „Verrechnungskonto Umsatzsteuer aus §13b UStG“ angelegt. Die Kontoeigenschaften entnehmen Sie bitte der folgenden Abbildung. (Im SKR 61 bieten sich hierfür beispielsweise die Konten 159802 und 159803 an.)

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Bitte achten Sie darauf, dass diese 2 Verrechnungskonten in der Summe niemals einen Saldo ausweisen dürfen. Nach diesen vorbereitenden Schritten können Sie nun die Eingangsrechnungen manuell buchen. Öffnen Sie hierzu das gewünschte Journal und wechseln Sie zum erweiterten Buchungsmodus. Im nachfolgenden Beispiel soll die Eingangsrechnung über eine Sonstige Leistung von netto 1.000,- € verbucht werden.

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