Sonderfälle
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Version vom 20. August 2012, 14:00 Uhr von Stephan (Diskussion | Beiträge)
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Sonderfälle
Nachfolgend werden Sonderfälle bei den manuellen Buchungen in ec@ro 2 aufgeführt, die aus der Tatsache resultieren, dass für die korrekte Umsatzsteuerverbuchung und -verprobung immer mit einem Steuerschlüssel gebucht werden muß.
Verbuchung von Einkäufen mit Altteilesteuer
Verbuchung von innergemeinschaftlichen Erwerben (Vor- und Umsatzsteuer)
Verbuchung von Eingangsrechnungen im Rahmen des sogenannten reverse charge - Verfahrens
Definition: |
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Erbringen ausländische Dienstleister und Werklieferer Leistungen in Deutschland, übernimmt der Leistungsempfänger die Umsatzsteuerschuld des Leistenden (reverse charge) in seiner Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung. Der ausländische Unternehmer erteilt eine Netto-Rechnung, die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung angemeldet (§13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG) und bei regelbesteuerten Unternehmern ist diese Umsatzsteuer gleich wieder als Vorsteuer abzugsfähig (§15 Abs. 1 UStG). |