Berechnungsvorschriften setzen
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Version vom 13. Juli 2009, 14:47 Uhr
Damit die erstellten Berechnungsvorschriften gültig werden, müssen diese den Preisgruppen der gewünschten Artikel zugeordnet werden. Über diesen Menüpunkt können Sie die Berechnungsvorschriften gleich mehreren Artikeln auf einmal zuordnen.
Nach dem Aufruf der Funktion gelangen Sie in den gewohnten Suchdialog und können die gewünschten Artikel suchen.
Im Suchergebnis können Sie mit Hilfe der SHIFT- und der STRG-Taste einzelne oder mit STRG+A alle Artikel markieren und bestätigen. Nach dem Bestätigen gelangen Sie in den Auswahldialog der einzelnen Preisgruppen.
Stellen Sie nun für jeden Verkaufspreis (2-5) wenn gewünscht die entsprechende Berechnungsvorschrift ein und gehen Sie dann auf „OK“
- Keine Änderung
- Ist diese Berechnungsvorschrift gesetzt, ändert sich an dem Verkaufspreis nichts.
- Manuelle Berechnung
- Hiermit werden bereits gesetzte Berechnungsvorschriften wieder zurückgesetzt. Der letzte errechnete Verkaufspreis bleibt aber erhalten.
Bitte beachten Sie |
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Die Formeln werden je nach Einstellung für die komplette Fibu-Domäne oder den betroffenen Mandanten gesetzt. |