Eröffnungsbilanz

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Zu Beginn jeden Wirtschaftsjahres müssen die Werte der (vorläufigen) Schlussbilanz des Vorjahres als Eröffnungsbilanz erfasst werden. In dieser Maske wird Ihnen die ''Eröffnungsbilanz für den Mandanten'' angezeigt.
 
Zu Beginn jeden Wirtschaftsjahres müssen die Werte der (vorläufigen) Schlussbilanz des Vorjahres als Eröffnungsbilanz erfasst werden. In dieser Maske wird Ihnen die ''Eröffnungsbilanz für den Mandanten'' angezeigt.
  
{{Wichtig|Überschrift=Bitte beachten Sie|Inhalt=In ECAROS werden die Eröffnungsbilanzwerte mandantenweise vorgetragen. D.h., die Sachkonten- und die Personenkontenübernahme müssen Sie in jedem Mandanten gesondert durchführen.}}
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[[Bild:Eröffnungsbilanz.png]]
  
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{{Wichtig|Überschrift=Bitte beachten Sie|Inhalt=Die Ansicht der Eröffnungsbilanz gilt für den Mandanten, bei der Übernahme können Sie aber festlegen, ob die EB-Werte für die gesamte Domäne oder nur für den jeweiligen Mandanten übernommen werden sollen. D.h., die Sachkonten- und die Personenkontenübernahme können Sie auch in jedem Mandanten gesondert durchführen.}}
  
[[Bild:Eröffnungsbilanz_komplett.jpg]]
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In der Übersicht bekommen Sie  angezeigt, die laut Sachkontenstamm als [[Sachkonten#Bestandskonto|Eröffnungsbilanzkonto]] geschlüsselt wurden.
  
In der Übersicht bekommen Sie die Konten angezeigt, die laut Sachkontenstamm als [[Sachkonten#Eröffnungsbilanzkonto|Eröffnungsbilanzkonto]] geschlüsselt wurden.
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Um die Eröffnungsbilanzwerte für das neue Wirtschaftsjahr vorzutragen gehen Sie bitte wie folgt beschrieben vor:
  
[[Bild:sachkonto_eröffnungsbilanz.jpg]]
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;Die EB-Werte werden automatisch vorgetragen:
 
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:Hierzu werden für die die Konten, die im Sachkontenstamm als [[Sachkonten#Bestandskonto|Eröffnungsbilanzkonten]] geschlüsselt wurden, die Endsalden des Vorjahres automatisch als Anfangsbestände des neuen Wirtschaftsjahres vorgetragen. Um die Werte automatisch ins neue Wirtschaftsjahr zu übernehmen benutzen Sie die Knöpfe unterhalb der Tabelle mit den Eröffnungsbilanzkonten.
Sie haben nun mehrere Möglichkeiten um die Eröffnungsbilanzwerte für das neue Wirtschaftsjahr vorzutragen.
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;1. Sie können die EB-Werte manuell vortragen:
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:Die Felder der Spalten ''Soll'' und ''Haben'' sind editierbar, Sie brauchen hier nur ein Feld markieren und können dann den gewünschten Wert eingeben, mit ''Enter'' wird dieser Wert übernommen. Die manuelle Eingabe der gesamten EB-Werte bietet sich an, wenn Sie erstmalig mit der ECAROS – Finanzbuchhaltung arbeiten und im Vorjahr ein anderes Finanzbuchhaltungsprogramm benutzt haben oder wenn Sie nur einzelne Eröffnungsbilanzwerte, wie z. B. die Salden der Kassenkonten brauchen.
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;2. Als Zweites haben Sie die Möglichkeit, die EB-Werte automatisch vorzutragen:
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:Hierzu werden für die Eröffnungsbilanzkonten die Endsalden des Vorjahres automatisch als Anfangsbestände des neuen Wirtschaftsjahres vorgetragen. Um die Werte automatisch ins neue Wirtschaftsjahr zu übernehmen benutzen Sie die Knöpfe unterhalb der Tabelle mit den Eröffnungsbilanzkonten.
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:[[Bild:Eröffnungsbilanz_buttons.jpg]]
 
:[[Bild:Eröffnungsbilanz_buttons.jpg]]
  
 
Mit dem Knopf ''Sachkonten-Übernahme'' werden die Endsalden der Sachkonten als EB-Wert vorgetragen.
 
Mit dem Knopf ''Sachkonten-Übernahme'' werden die Endsalden der Sachkonten als EB-Wert vorgetragen.
Ausnahmen sind die Werte der Forderungs- / Verbindlichkeits-Sammelkonten. Diese können nicht manuell eingegeben werden, vielmehr werden diese Werte anhand der Salden der Personenkonten (Debitoren und Kreditoren) ermittelt. Um nun die Werte der Debitoren- und Kreditorenkonten vorzutragen, und somit im gleichen Arbeitsschritt auch die Werte der Forderungs- und Verbindlichkeits-Sammelkonten, benutzen Sie den Knopf ''Personenkonten-Übernahme''.
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Ausnahmen sind die Werte der Forderungs- / Verbindlichkeits-Sammelkonten. Diese werden anhand der Salden der Personenkonten (Debitoren und Kreditoren) ermittelt. Um die Werte der Debitoren- und Kreditorenkonten vorzutragen, und somit im gleichen Arbeitsschritt auch die Werte der Forderungs- und Verbindlichkeits-Sammelkonten, benutzen Sie den Knopf ''Personenkonten-Übernahme''.
  
 
{{Wichtig|Überschrift=Bitte beachten Sie|Inhalt=Sie müssen zwischen den offenen Posten im Mahnwesen und den Forderungen / Verbindlichkeiten in der Finanzbuchhaltung unterscheiden. Die Werte im Mahnwesen sind wirtschaftsjahresunabhängig, d. h. solange eine Rechnung noch als offener Posten gilt, wird sie vom System mitgeführt. Ein separater Vortrag ist hier nicht nötig.}}
 
{{Wichtig|Überschrift=Bitte beachten Sie|Inhalt=Sie müssen zwischen den offenen Posten im Mahnwesen und den Forderungen / Verbindlichkeiten in der Finanzbuchhaltung unterscheiden. Die Werte im Mahnwesen sind wirtschaftsjahresunabhängig, d. h. solange eine Rechnung noch als offener Posten gilt, wird sie vom System mitgeführt. Ein separater Vortrag ist hier nicht nötig.}}
 
Mit der Eingabe / Übernahme eines Wertes ändern sich automatisch weitere Werte in der Eröffnungsbilanz: In den Spalten ''Saldo'', ''Saldo Gesamt'', ''Soll Gesamt'' oder ''Haben Gesamt'' werden nun Werte angezeigt und außerdem wird der Wert des Eröffnungsbilanzkontos neu berechnet.
 
Bei den Werten der Spalten ''Soll Gesamt'', ''Haben Gesamt'' und ''Saldo Gesamt'' handelt es sich um die aufsummierten Werte für die gesamte Buchhaltungsdomäne. Da die Eröffnungsbilanzwerte mandantenweise eingeben werden, können sich die Werte in den ''Gesamt''-Spalten von dem Wert der ''Soll/Haben''-Spalte unterscheiden. Die Übersicht darüber wie sich ein EB-Wert zusammensetzt, finden Sie in den Stammdaten des entsprechenden Kontos. Rufen Sie hierzu unter Stammdaten / Sachkonten das Konto auf und wechseln Sie auf die Registerkarte [[Sachkonten#Salden|''Salden'']], im Bereich [[Sachkonten#Eröffnungsbilanz|''Eröffnungsbilanz'']] sehen Sie die mandantenweise Aufschlüsselung des Eröffnungsbilanzwertes.
 
 
{{Wichtig|Überschrift=Bitte beachten Sie|Inhalt=Beenden Sie die Eingabe der EB-Werte mit "OK", benutzen Sie bitte nicht den Button "Abschließen". Mittels "Abschließen" wird die Eröffnungsbilanz endgültig abgeschlossen, eine Änderung ist anschließend nicht mehr möglich. Da dieser  Menüpunkt ein gewisses Risiko birgt, empfehlen wir, die Berechtigungs-Rolle ("Buchungen Eröffnungsbilanz abschliessen") zum Ausführen dieses Befehls nicht zuvergeben, bitte bedenken Sie hierbei auch, dass die Rolle "Alle Berechtigungen" auch zum Abschließen der Eröffnungsbilanz berechtigt.}}
 

Aktuelle Version vom 16. August 2019, 15:40 Uhr

Zu Beginn jeden Wirtschaftsjahres müssen die Werte der (vorläufigen) Schlussbilanz des Vorjahres als Eröffnungsbilanz erfasst werden. In dieser Maske wird Ihnen die Eröffnungsbilanz für den Mandanten angezeigt.

Eröffnungsbilanz.png

Bitte beachten Sie
Die Ansicht der Eröffnungsbilanz gilt für den Mandanten, bei der Übernahme können Sie aber festlegen, ob die EB-Werte für die gesamte Domäne oder nur für den jeweiligen Mandanten übernommen werden sollen. D.h., die Sachkonten- und die Personenkontenübernahme können Sie auch in jedem Mandanten gesondert durchführen.

In der Übersicht bekommen Sie angezeigt, die laut Sachkontenstamm als Eröffnungsbilanzkonto geschlüsselt wurden.

Um die Eröffnungsbilanzwerte für das neue Wirtschaftsjahr vorzutragen gehen Sie bitte wie folgt beschrieben vor:

Die EB-Werte werden automatisch vorgetragen
Hierzu werden für die die Konten, die im Sachkontenstamm als Eröffnungsbilanzkonten geschlüsselt wurden, die Endsalden des Vorjahres automatisch als Anfangsbestände des neuen Wirtschaftsjahres vorgetragen. Um die Werte automatisch ins neue Wirtschaftsjahr zu übernehmen benutzen Sie die Knöpfe unterhalb der Tabelle mit den Eröffnungsbilanzkonten.
Eröffnungsbilanz buttons.jpg

Mit dem Knopf Sachkonten-Übernahme werden die Endsalden der Sachkonten als EB-Wert vorgetragen.

Ausnahmen sind die Werte der Forderungs- / Verbindlichkeits-Sammelkonten. Diese werden anhand der Salden der Personenkonten (Debitoren und Kreditoren) ermittelt. Um die Werte der Debitoren- und Kreditorenkonten vorzutragen, und somit im gleichen Arbeitsschritt auch die Werte der Forderungs- und Verbindlichkeits-Sammelkonten, benutzen Sie den Knopf Personenkonten-Übernahme.

Bitte beachten Sie
Sie müssen zwischen den offenen Posten im Mahnwesen und den Forderungen / Verbindlichkeiten in der Finanzbuchhaltung unterscheiden. Die Werte im Mahnwesen sind wirtschaftsjahresunabhängig, d. h. solange eine Rechnung noch als offener Posten gilt, wird sie vom System mitgeführt. Ein separater Vortrag ist hier nicht nötig.
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