USt-Kennzeichen

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Über das Umsatzsteuerkennzeichen wird die Ausgabe der Umsatzsteuer in einer Rechnung gesteuert. D. h. das Umsatzsteuerkennzeichen gilt immer für den ganzen Auftrag und wird in erster Linie von den Einstellungen beim Kunden und vom Auftragstyp beeinflusst.

Umsatzsteuerkennzeichen.jpg

In ECAROS sind die folgenden Steuerkennzeichen hinterlegt:

  • Ohne Umsatzsteuer: die Berechnung erfolgt ohne Umsatzsteuer, Brutto- und Nettobeträge sind identisch
  • Mit Umsatzsteuer: die Berechnung des Brutto oder Nettobetrages erfolgt mit dem zur Zeit geltenden Mehrwertsteuersatz
  • Nicht steuerbar: die Berechnung erfolgt ohne Umsatzsteuer, Brutto- und Nettobeträge sind gleich. Allerdings werden Umsätze mit diesem Steuerkennzeichen in der Umsatzsteuervoranmeldung nicht ausgewiesen.
  • EU-steuerpflichtig: falls ein Kunde aus dem benachbarten EU Ausland keine Umsatzsteuer ID besitzt, dann muss dieser Umsatz als EU-steuerpflichtig gekennzeichnet werden. Es werden mit dem zur Zeit geltenden Mehrwertsteuersatz der Brutto oder Nettobetrag errechnet. Diese Umsätze werden separat auf der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen.
  • EU-steuerfrei: sobald ein Kunde aus dem benachbarten EU Ausland eine Umsatzsteuer ID besitzt, dann muss dieser Umsatz als EU-steuerfrei gekennzeichnet sein, da die Umsatzsteuer von dem Kunden in seinem Heimatland abgeführt wird. Diese Umsätze werden ebenfalls separat auf der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen.
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